Statistisch gesehen wird jeder Autofahrer mindestens ein Mal im Leben in einen Verkehrsunfall verwickelt. Obwohl das Risiko allgegenwärtig ist, sind sich die wenigsten Verkehrsteilnehmer über ihre Rechte und Pflichten nach einem Unfall im Klaren. Die Opfer von Verkehrsunfällen genießen umfassende Rechte, sie können unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bei der Versicherung des Verursachers geltend machen. Damit nicht genug, je nach Einzelfall muss die Versicherung auch Abschlepp,- Bergungs,- Arzt- und Heilbehandlungskosten übernehmen, den Verdienst- oder Nutzungsausfall ausgleichen oder die Gebühren für Anwälte, Unfallsachverständige und Gutachter erstatten. Die Liste der möglichen Ansprüche an die gegnerische Versicherung ist lang, wer kein Geld verschenken möchte, sollte nach dem Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Aus anwaltlicher Sicht ist es absolut notwendig nach jedem Verkehrsunfall (außer Bagatellschäden) die Polizei zu rufen. Nur so ist eine objektive und ordentliche Beweisaufnahme gewährleistet. Die Anfertigung eigener Beweise, bspw. durch Handyfotos, ist eine gute Ergänzung. Zusätzlich ist es sinnvoll ein Unfallprotokoll anzufertigen, denn schon nach ein paar Stunden gehen wichtige Details im Gedächtnis verloren. Für die Unfallbeteiligten empfiehlt es sich keine detaillierten Aussagen zum Unfallgeschehen zu machen und nur die Personalien anzugeben. Auf keinen Fall sollte man Schuldeingeständnisse unterschreiben. Häufig kann der Laie die Schuldfrage gar nicht einwandfrei beurteilen.
Ihre Rechte und Ansprüche als Unfallopfer
Als Unfallopfer können sie sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen und sich beraten lassen. Wir stehen Ihnen für diesen Zweck jederzeit zur Verfügung. Dr. Christian Gerd Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, er wird sich um ihren Fall kümmern und das Beste für Sie herausholen.
Folgende Kosten können Sie als Unfallopfer geltend machen
- Reparaturkosten am Fahrzeug oder Wiederbeschaffungswert,
- Ersatz für die Wertminderung am Unfallauto
- Ersatz für beschädigte Gegenstände die sich im Fahrzeug befanden
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Kosten für Entsorgung, Abmeldung, Ummeldung oder Neuanmeldung
- Stand- und Finanzierungskosten (Kreditkosten)
- Kosten für Mietwagen
- Nutzungsausfall
- Verdienstausfall
- Arzt- und Heilbehandlungskosten
- Anwaltshonorar
- Sachverständigen- und Gutachterkosten
- Auslagenpauschale für Unfallabwicklung (Telefon, Briefporto usw.)
- Schmerzensgeld
- Rente bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung infolge des Unfalls
Bei Problemen einen Rechtsanwalt einschalten
Nach einem Verkehrsunfall gibt es häufig Streitigkeiten über die Schuldfrage und die Leistungspflichten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Als Laie ziehen Sie gegen Behörden und Versicherungen schnell den Kürzeren. Das muss nicht sein, als Opfer eines Verkehrsunfall haben Sie das Recht sich einen Anwalt zu nehmen. Auf die Rechtsanwaltskanzlei Kotz können Sie sich im Ernstfall verlassen. Wie beraten Sie gerne und setzen ihre gerechtfertigten Ansprüche gegenüber Versicherungen und Behörden rechtssicher durch.